WAS WIR AM BESTEN KÖNNEN
NICHT NUR ANWÄLTE FÜR FAMILIENRECHT...
Unseren Klienten bieten wir umfassende Rechtsdienstleistungen auch im Bereich des Familienrechts, vor allem in Scheidungsverfahren, Auseinandersetzung und Modifikation der Gütergemeinschaft sowie bei Betreuung von Minderjährigen – in Unterhalts- und Umgangsverfahren.
Unsere Aufgabe ist es, Sie bei einem Treffen auf verständliche und menschliche Weise zu informieren, was auf Sie während eines Scheidungsverfahrens oder eines Sorgerechtsverfahrens in Bezug auf minderjährige Kinder zukommt, sowie alle Ihre damit zusammenhängenden Fragen zu beantworten. Wir rechnen damit, dass es sich um Ihre erste Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung handeln kann, wir werden Ihnen daher helfen, Ihre Angelegenheit erfolgreich abzuschließen.
Wissen Sie nicht, was Sie bei einer Scheidung erwartet? Wissen Sie nicht, wie das Vermögen aufzuteilen ist? Sie können es mit uns bei einem persönlichen Treffen besprechen, bei der wir Ihnen alles erklären. Soll ein persönliches Treffen für Sie nicht zumutbar sein, können wir alles telefonisch oder per E-Mail erörtern.
Wir vertreten unsere Klienten ebenso im Verfahren auf Feststellung/Anfechtung der Vaterschaft. Wir befassen uns auch mit Unterhalt für den Ehemann oder die Ehefrau sowie mit Entstehung, Änderung oder Aufhebung einer Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern.
Wir bemühen uns immer, mit unseren Klienten eine Lösung nach ihren Anforderungen bei möglichst niedriger finanzieller Belastung zu finden.
SIND SIE IN EINE SCHWIERIGE LAGE GERATEN? ...
NICHT DER RICHTIGE BEREICH?